Kaffara und Fidya

Kaffara und Fidya

Was ist Kaffara?


Kaffara (Kaffarah) ist eine Leistung, die als Sühne für einen Fehler oder eine Sünde getätigt wird. Mit der Tauba gleicht sie die Sünde entsprechend der vorgegebenen Kaffara aus. Die Tauba ist die Reue beziehungsweise Umkehr von dieser Sünde. Dies kann je nach Sachverhalt auf verschiedene Arten und Weisen verfolgen. Es gibt viele Situationen, in denen die Kaffara für Muslime vorgeschrieben ist.

Die Kaffara kann beispielweise durch Fasten oder die Speisung und Bekleidung von Menschen in Not erfolgen. Für unsere Spenderinnen und Spender sind insbesondere das absichtliche Nichtfasten/das absichtliche Fastenbrechen sowie ein nicht eingehaltener Schwur relevant.

Wie viel Kaffara muss ich entrichten?


Absichtliches Fastenbrechen720 Euro
bedeutet 60 zu speisende Arme mit je 12 Euro

Nichteinhaltung eines Versprechens120 Euro
entspricht demnach 10 Personen mal 12 Euro

Berechnung pro Tag12 Euro

Was ist Fidya?


Fidya (auch Fidja) ist eine Kompensation und bedeutet Ersatzleistung. Die Fidya muss nach Mehrheit der Gelehrten jener leisten, der aus Altersgründen oder wegen chronischer Krankheit im Ramadan nicht fasten kann. Bei kurzfristiger Krankheit wird der jeweilige Tag einfach nachgefastet. Bei der Fidya muss für jeden nicht gefasteten Tag eine arme Person gespeist werden.

Sollte ein Muslim ohne Grund die nachzuholenden Fastentage des Ramadans bis zum darauffolgenden Fastenmonat nicht nachgeholt haben, so ist er verpflichtet, zusätzlich zum Nachholen der Fastentage als Fidya für jeden Tag einen Armen zu speisen.
 

Wie viel Fidya muss ich entrichten?


Nicht gefastete Tage | 12 Euro
12 Euro für die Speisung einer Person

Grundlos verzögertes Nachholen von Fastentagen | 12 Euro
Beträgt 12 Euro und entspricht der Höhe der Zakat-ul-Fitr

Berechnung pro Tag | 12 Euro

Was ist die Kaffara, wenn das Fasten im Ramadan absichtlich gebrochen oder gar nicht erst begonnen wurde?


Bricht man das Fasten ohne triftigen Grund oder fastet erst gar nicht, obwohl man gesundheitlich dazu in der Lage wäre, ist der erste und wichtigste Schritt, Allah gegenüber aufrichtige Reue zu zeigen und sich vorzunehmen dies nie wieder zu wiederholen. Denn Er ist derjenige, der die Fehler der Menschen vergibt.

Ob und inwiefern hierfür eine Kaffara geleistet werden kann oder muss, darin unterscheiden sich diverse Gelehrtenmeinungen, auch innerhalb der verschiedenen Rechtsschulen. Manche sagen, dass eine Kaffara für jeden absichtlich gebrochenen oder nicht gefasteten Tag im Ramadan entrichtet werden muss. Dazu muss nach dieser Meinung ein zweimonatiges Fasten hintereinander erfolgen. Wer dazu nicht im Stande ist, der speise 60 Arme für jeden nicht gefasteten Tag. Andere Gelehrte wiederum sagen, dass mit der Tauba alle nicht gefasteten oder abgebrochenen Tage nachgefastet werden müssen.
Andere wiederum sind der Meinung, dass es hierfür in dem Sinne gar keine Verpflichtung zur Zahlung der Kaffara gibt, sondern hierfür die Tauba genügt. Dieser Meinung nach sei nicht klar, ob eine Kaffara diese Sünde sicher ausgleicht.

In jedem Fall empfehlen aber alle, das freiwillige Fasten unterjährig zu vermehren, um die Chance auf Allahs Vergebung zu erhöhen.
Bitte suchen Sie bei Unsicherheiten einen Imam Ihrer Gemeinde und Ihres Vertrauens auf, um mit ihm entsprechend Ihrer Rechtsschule Ihre persönliche Situation zu klären.

Und Allah weiß es am besten.

Was ist die Kaffara bei einem nicht eingehaltenen Schwur?

Ein nicht eingehaltenes Versprechen vor Allah wird durch die Speisung von zehn bedürftigen Menschen gesühnt. Kann jemand sich dies nicht leisten, so sollte er, verbunden mit der Absicht, nie wieder ein Versprechen zu brechen, drei Tage fasten.

Wie wird die Kaffara bei einem nicht eingehaltenen Schwur verwendet?

Die Kaffara kann sowohl für Lebensmittel als auch für anderes, wie zum Beispiel Kleidung, verwendet werden. Islamic Relief Deutschland verwendet die Kaffara das ganze Jahr über für Lebensmittelpakete.

Zu beachten ist, dass die vier verschiedenen Rechtsschulen zu diesen Themen unterschiedliche Ansichten vertreten.

Bitte frage einen Imam Deines Vertrauens.